Wie man ausländische Wechselrichter trotz JC-STAR-Pflicht weiterhin nutzt – Praktische Gegenmaßnahmen zur Überarbeitung der Netzanschlussrichtlinien 2027

✅ Grob gesagt

  • ✅ Ab dem Vertragsantrag für den Netzanschluss ab April 2027 (Hoch- und Höchstspannung) und Oktober 2027 (Niederspannung unter 50 kW) wird die JC-STAR★1-Zertifizierung für Kommunikations- und Steuerungsgeräte zur de facto zwingenden Voraussetzung für den Netzanschluss (Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie „Cybersicherheitsmaßnahmen für verteilte Stromerzeuger“).
  • 🎯 Die Anforderung gilt für „steuerbare Geräte, die IP-Kommunikation verwenden“, einschließlich Wechselrichter (PCS), Energiemanagementsysteme (EMS), Gateways usw. Paneele und Zellen selbst sind nicht betroffen (Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie Strom-SWG-Material 5).
  • 🌏 Die realistischen Wege zur fortgesetzten Nutzung ausländischer Wechselrichter sind hauptsächlich die Übernahme von Paketen mit ★1-Zertifizierung unter einer inländischen OEM-Marke oder die Auswahl von Produkten, die ausländische Hersteller unter eigenem Namen zertifiziert haben. Bei der Trennung von Gateways und der Nicht-IP-Nutzung ist Vorsicht geboten hinsichtlich der regulatorischen Positionierung.
  • ⚖️ ★1 ist ein System der Selbstdeklaration, und die Zertifizierung allein garantiert keine vollständige Sicherheit. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Geräteauswahl so gestaltet werden sollte, dass sie die Risikoverteilung für Verträge, Garantien und Lieferketten umfasst (Quelle: IPA JC-STAR Details des Systems).

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Inhaltsverzeichnis

Einführung

In diesem Artikel erklären wir die Gegenmaßnahmen für den Fall, dass Sie ausländische Wechselrichter (PCS, Power Conditioning System) weiterhin nutzen möchten, auch wenn JC-STAR obligatorisch wird.

Ausländische Wechselrichter sind aufgrund ihrer Preiswettbewerbsfähigkeit und bestimmter technischer Aspekte attraktiv, und es gibt viele Stimmen, die sie weiterhin in der Praxis einsetzen möchten.
Andererseits wird die JC-STAR★1-Zertifizierung für steuerungsrelevante Geräte mit der Überarbeitung der Netzanschlussrichtlinien (Grid Code) im Jahr 2027 zur „Eintrittskarte“ für den Netzanschluss.

Daher werden wir in diesem Artikel zunächst genau erfassen, was durch die Verpflichtung abgedeckt wird, indem wir uns auf die Primärinformationen stützen, und dann die Optionen untersuchen, die die fortgesetzte Nutzung ausländischer Wechselrichter legal ermöglichen, sowie die jeweiligen rechtlichen und praktischen Hinweise.
Der Gesamtüberblick über das System wurde in einem separaten Artikel „Was sind die Cybersicherheitsmaßnahmen für verteilte Stromerzeuger? Untersuchung der Auswirkungen der JC-STAR-Anforderung auf Photovoltaik, Batteriespeicher, Windkraft und Brennstoffzellen“ zusammengefasst.
Dieser Artikel konzentriert sich darauf, wie „ausländische Produkte beibehalten werden können“.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass dieser Artikel eine Zusammenfassung allgemeiner Informationen darstellt und keine bestimmte Ausweichstrategie empfiehlt.
Die Auslegung des Systems kann sich durch zukünftige Betriebsabläufe und Mitteilungen ändern. Daher empfehlen wir, sich bei einzelnen Projekten mit dem zuständigen allgemeinen Stromnetzbetreiber, der IPA oder Experten zu beraten.

Zuerst die Fakten korrekt erfassen

Bevor wir über Gegenmaßnahmen nachdenken, lassen Sie uns die Konturen der Verpflichtung klären.

JC-STAR ist ein System zur Sicherheitskonformitätsbewertung und -kennzeichnung von IoT-Produkten, das unter der Politik des Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie von der unabhängigen Verwaltungsagentur Information-technology Promotion Agency (IPA) betrieben wird (Quelle: IPA JC-STAR).
Die Stufen reichen von ★1 bis ★4. ★1 ist das Mindestlabel, das die Erfüllung der gemeinsamen Basis-Anforderungen (16 Punkte) anzeigt. ★1 und ★2 sind Systeme der Selbstdeklaration, ★3 und ★4 sind Systeme der Bewertung/Zertifizierung durch Dritte (Quelle: IPA JC-STAR Details des Systems, IPA ★1 Konformitätskriterien/Bewertungsverfahren).
Was im Zusammenhang mit dem Netzanschluss relevant ist, ist ★1.
Die Anwendungszeitpunkte sind schrittweise für jede Stromerzeugungsart festgelegt (Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie Übersichtsmaterial).

Für Photovoltaik und Batteriespeicher gilt: April 2027 (Hoch- und Höchstspannung) und Oktober 2027 (Niederspannung unter 50 kW).
Für Windkraft gilt: April 2027 (vorerst frühe Anwendung beschränkt auf Firewalls von Gateways usw.), für Brennstoffzellen: April 2028 (gilt für Systeme, die PCS verwenden).
Wichtig ist, dass der Ausgangspunkt der Regulierung nicht das „Datum des Netzanschlussvertragsantrags“ ist, sondern der Zeitpunkt des „Vertragsantrags für den Netzanschluss“ (Quelle: Übersichtsmaterial).
Bei Hochspannungsprojekten, die eine lange Entwicklungszeit erfordern, müssen die Geräte ab der Entwurfs- und Beschaffungsphase im Jahr 2026 auf konforme Produkte ausgelegt sein.
Bei bestehenden Anlagen, wenn der Vertragsantrag vor dem Inkrafttreten der Anforderung abgeschlossen wurde, gilt die rückwirkende Anwendung nicht, und der Betrieb kann fortgesetzt werden (Quelle: Übersichtsmaterial).

Warum „ausländische Wechselrichter nicht mehr durchgehen“

Hier beginnt die Gegenmaßnahme.

Die Anforderung gilt nicht für Stromerzeugungsanlagen im Allgemeinen, sondern für steuerbare Geräte, die IP-Kommunikation (Internet Protocol) verwenden (Quelle: Strom-SWG-Material 5).
Wechselrichter sind Kernkomponenten, die externe Kommunikation zur Entgegennahme von Leistungssteuerungsbefehlen und zur Fernüberwachung nutzen, um die Stromerzeugung und das Laden/Entladen zu steuern.
Daher sind Wechselrichter genau die Geräte, die im Mittelpunkt der Anforderung stehen.
Der Grund, warum ausländische Wechselrichter „nicht mehr durchgehen“, liegt nicht an ihrer Leistung oder Nationalität, sondern ausschließlich daran, dass für das Produkt (oder das System, das es enthält) kein JC-STAR★1-Label erworben wurde.
Umgekehrt kann davon ausgegangen werden, dass auch ausländische Hardware legal weiter genutzt werden kann, wenn eine geeignete Stelle ★1 erworben hat.

Daher werden wir im nächsten Kapitel die Gegenmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt „Wer zertifiziert in welcher Konfiguration?“ untersuchen.

Vier Gegenmaßnahmen zur fortgesetzten Nutzung ausländischer Wechselrichter

Gegenmaßnahme A: Übernahme eines Pakets mit ★1-Zertifizierung unter einer inländischen OEM-Marke

Der realistischste Weg ist dieser.

Dies ist eine Methode, bei der inländische Vertriebs- und Produktionsunternehmen die Hochleistungs-Hardware ausländischer Hersteller als „Japan-Modell“ mit ★1 zertifizieren lassen und ein Paket unter dem Namen einer inländischen Marke liefern.
In diesem Fall wird das Konformitätslabel unter dem Namen der inländischen Marke ausgestellt, sodass es rechtlich gesehen keine Probleme beim Netzanschluss geben sollte.
Der Vorteil ist, dass man die Vorteile der Preise und Technologien ausländischer Hersteller nutzen und gleichzeitig die regulatorischen Hürden leichter überwinden kann.

Einerseits gibt es zwei praktische Hinweise.

Erstens, der Aufwand für den Abgleich.
Da die Liste der konformen Produkte der IPA unter dem Namen der „inländischen Marke und Modellnummer, die die Zertifizierung erhalten hat“ registriert ist und nicht unter dem Namen des ausländischen Herstellers, müssen Sie unbedingt in der Liste der konformen Produkte der IPA überprüfen, unter welcher Marke und Modellnummer das geplante Gerät zertifiziert wurde (Quelle: IPA JC-STAR Liste konformer Produkte).

Zweitens, die Perspektive der Lieferkontinuität und der Lieferkette.
OEM-Lieferungen sind anfällig für Änderungen der Händlerverträge oder der Richtlinien des Lieferanten. Darüber hinaus sind, wie später erläutert, Aspekte der wirtschaftlichen Sicherheit mit der Lieferkette von Geräten für kritische Infrastrukturen verknüpft.

Gegenmaßnahme B: Auswahl von Produkten mit ★1-Zertifizierung, die von ausländischen Herstellern unter eigenem Namen erworben wurden

Ein weiterer legitimer Weg ist die Auswahl von Produkten, die ausländische Hersteller unter eigenem Namen mit ★1 zertifiziert haben.

★1 ist ein System der Selbstdeklaration, und ausländische Hersteller können sich dafür bewerben und es erwerben (Quelle: IPA JC-STAR Details des Systems).
Angesichts der Größe des japanischen Marktes ist davon auszugehen, dass die Bemühungen führender ausländischer Hersteller, die Zertifizierung unter eigenem Namen zu erlangen, zunehmen werden.
Auch wenn Sie diesen Weg wählen, sind die Prüfschritte dieselben.

Auch wenn auf Verkaufsunterlagen „JC-STAR-konform“ steht, reicht das allein nicht aus. Die Registrierungsnummer, das Zielgerät, die Modellnummer, die Gültigkeitsdauer und der Status müssen mit dem tatsächlichen Gerät in der Liste der konformen Produkte der IPA abgeglichen werden (Quelle: IPA Liste konformer Produkte).
Da sich die Liste der Hersteller mit abgeschlossener Zertifizierung ständig ändert, nennen wir in diesem Artikel keine bestimmten Firmennamen.
Bitte überprüfen Sie immer die aktuellste IPA-Liste.

Gegenmaßnahme C: Gateway-getrennte Architektur

Als technische Maßnahme wird manchmal eine Konfiguration diskutiert, bei der nicht zertifizierte Wechselrichter vom Internet getrennt und ein EMS oder Gateway mit ★1-Zertifizierung als „Kontrollpunkt“ davor geschaltet wird.
Diese Idee selbst kann als mit der Systemstruktur vereinbar angesehen werden, die besagt, dass die Anforderung für „steuerbare Geräte, die IP-Kommunikation verwenden“ gilt.
Tatsächlich wird für Windkraftanlagen eine frühe Anwendung, die sich auf die Firewalls von Gateways usw. beschränkt, vorerst angewendet, und die Idee, die Kommunikationspunkte zu kontrollieren, wird verfolgt (Quelle: Übersichtsmaterial).

Diese Konfiguration hat jedoch zwei wichtige Punkte zu beachten.

Erstens, die regulatorische Positionierung.
Laut der Darstellung des Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie fallen auch Geräte, die nicht in den Geltungsbereich fallen, unter die Anforderung, wenn sie Steuerungsfunktionen für Stromerzeugungsanlagen haben oder mit Hauptkomponenten verbunden sind, ohne über ein Gateway zu gehen (Quelle: Strom-SWG-Material 5).
Mit anderen Worten, es besteht die Möglichkeit, dass eine reine Deaktivierung der Kommunikationsfunktion durch Softwareeinstellungen bei Wechselrichtern mit Kommunikationsfunktion nicht als außerhalb des Geltungsbereichs anerkannt wird.

Zweitens, das Problem des Single Point of Failure (SPOF).
Wenn die Steuerung auf ein einziges Gateway konzentriert wird, führt der Ausfall dieses einen Geräts direkt zum Stillstand der Steuerung des gesamten Systems.
Daher erfordert diese Konfiguration eine sorgfältige Prüfung sowohl hinsichtlich der theoretischen Legalität als auch der Auslegung der Behörden und der Redundanz.

Gegenmaßnahme D: Nur-Seriell-Kommunikationskonfiguration ohne IP

Ein weiterer Schritt ist die Auswahl von Wechselrichtern, die keine IP-Kommunikationsfunktion haben und nur über serielle Kommunikation wie Modbus betrieben werden.

Da die Anforderung für Produkte gilt, die IP-Kommunikation verwenden, kann davon ausgegangen werden, dass echte Nicht-IP-Geräte möglicherweise von der ★1-Pflicht ausgenommen sind.
Diese Methode ist jedoch tendenziell mit hohen Betriebskosten verbunden.
Da eine Fernaktualisierung der Firmware (OTA, Over-the-Air) nicht möglich ist, sind für Fehlerbehebungen und Schwachstellenbehebungen immer Vor-Ort-Arbeiten erforderlich, was die O&M-Kosten (Betrieb und Wartung) erhöht.
Darüber hinaus gibt es Berichte, dass einige ausländische Hersteller die Cloud-Anbindung als Bedingung für eine langfristige Garantie ansehen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die Garantie nicht gewährt wird, wenn man sich bewusst für den Nicht-IP-Betrieb entscheidet.
Auch aus Sicht der Sicherheit bedeutet die Nicht-IP-Nutzung nicht, dass keine Cybersicherheitsmaßnahmen erforderlich sind; physische Zugangskontrolle und Betriebsmanagement während der Wartung sind weiterhin erforderlich.

Bestehende Anlagen, Austausch und „Ausnahmeregelungen“

Wenn man ausländische Wechselrichter weiterhin nutzen möchte, ist der Austausch von Geräten in bestehenden Anlagen ein besonders praktisches Problem.

Bestehende Anlagen sind von der rückwirkenden Anwendung ausgenommen, wenn der Vertragsantrag vor dem Inkrafttreten der Anforderung abgeschlossen wurde. Ab April 2027 ist jedoch für den Austausch von IP-Kommunikationsgeräten grundsätzlich ein ★1-zertifiziertes Produkt erforderlich (Quelle: Übersichtsmaterial).
Darüber hinaus kann selbst der Austausch einer einzigen defekten Einheit einen breiten Austausch anderer Geräte aufgrund von Kompatibilitätsproblemen mit den bestehenden Geräten erfordern.
Für diesen Fall „übermäßiger Belastung“ gibt es Ausnahmeregelungen für den Übergang.

Konkret handelt es sich um ein Verfahren, bei dem eine individuelle Beratung mit dem zuständigen allgemeinen Stromnetzbetreiber erfolgt und dann ein Planformular im vorgeschriebenen Format eingereicht wird (Quelle: Übersichtsmaterial).

Der Plan muss mindestens die folgenden drei Punkte enthalten:

Erstens, der Grund, warum ein Austausch zu diesem Zeitpunkt schwierig ist (konkreter Inhalt der übermäßigen Belastung).
Zweitens, die Angabe des geplanten Jahres für den Austausch oder die Wiederinbetriebnahme einer breiten Palette von Geräten, und schließlich, dass alle ausgetauschten Geräte konforme Produkte sein werden.
Drittens, die Ergreifung bestimmter Cybersicherheitsmaßnahmen bis dahin.

Es ist genauer, dies nicht als ein System zu verstehen, das „Austausch ausnimmt“, sondern als eine bedingte Übergangsverwaltung, die an die Bedingung geknüpft ist, dass ein Grund angegeben, ein zukünftiger Zeitpunkt der Konformität zugesagt und in der Zwischenzeit eine Ersatzmaßnahme ergriffen wird.
Wenn Sie weiterhin im Ausland hergestellte Wechselrichter verwenden, ist es eine praktische Vorbereitung, einen Erneuerungsplan zu haben, der diese Ausnahmeregelung von vornherein berücksichtigt.

Perspektive eines Anwalts – Geräteauswahl in „Verträge“ integrieren

Die Entscheidung, ausländische Wechselrichter weiterhin zu nutzen, ist sowohl eine technische Auswahl als auch eine Frage der Verträge und der Risikoverteilung.

Erstens, die Zusicherung der Konformität.
Wir sind der Meinung, dass in EPC-Verträgen (Engineering, Procurement and Construction) und Geräte-Kaufverträgen klar festgelegt werden sollte, dass die Zielgeräte JC-STAR★1 erhalten haben und unter welcher Registrierungsnummer/Modellnummer dies überprüft wird.

Zweitens, die Handhabung bei Erlöschen des Labels.
Die Liste der konformen Produkte der IPA sieht Status wie gültig, Aufschub des Erlöschens, Erlöschen, freiwillige Rücknahme und Widerruf vor (Quelle: IPA Liste konformer Produkte).
Es ist notwendig, im Voraus Bestimmungen über die Haftungsverteilung und die Bereitstellung von Ersatzgeräten zu entwerfen, falls das Label nach der Lieferung erlischt oder widerrufen wird.

Drittens, die Kontinuität der OEM-Lieferung.
Wenn Gegenmaßnahme A gewählt wird, ist die fortgesetzte Lieferung von inländischen Marken und die Aufrechterhaltung der Konformität bei Änderungen des Lieferanten von entscheidender Bedeutung für das Projekt.

Viertens, Lieferkette und wirtschaftliche Sicherheit.
Für steuerbare Geräte, die in kritischen Infrastrukturen wie Stromnetzen eingesetzt werden, gibt es neben der JC-STAR-Konformität auch Aspekte der wirtschaftlichen Sicherheit im Zusammenhang mit Subventionsanforderungen, staatlichen Beschaffungen und kritischen Infrastrukturen (Quelle: Strom-SWG-Material 5).
Bei der Übernahme ausländischer Hardware, insbesondere aus bestimmten Ländern, ist es ratsam, dies auch unter diesem Gesichtspunkt zu erklären, damit Sponsoren und Kreditgeber dies nachvollziehen können.

Praktische Checkliste

Schließlich fassen wir die Schritte zusammen, die Betreiber, die weiterhin ausländische Wechselrichter nutzen möchten, jetzt unternehmen sollten.

Erstens, die Bestandsaufnahme der Geräte.
Prüfen Sie, ob die geplanten oder verwendeten PCS, EMS und Gateways eine IP-Kommunikation durchführen und ob ihre Modellnummern in der Liste der konformen Produkte der IPA aufgeführt sind.

Zweitens, Rückwärtsrechnung des Auslösezeitpunkts.
Bei Hochspannungsanlagen muss geprüft werden, ob der Antrag auf Vertrag vor April 2027 abgeschlossen werden kann oder ob ein Wechsel zu konformen Produkten erforderlich ist.

Drittens, die Prüfung der OEM-Struktur.
Bei der Übernahme von Produkten ausländischer Hersteller prüfen wir die Konformität von Produkten inländischer Marken, die auf diesen Produkten basieren, beim Händler und gleichen sie mit den Namen ab, unter denen sie in der IPA-Liste registriert sind.

Viertens, Vorbereitung auf Austausch und Ausnahmeregelungen.
Bei bestehenden Anlagen sollten wir die Konsultation mit dem zuständigen allgemeinen Stromnetzbetreiber und die Notwendigkeit der Einreichung eines Plans prüfen, unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass ein zukünftiger Austausch im Falle einer Fehlfunktion schwierig sein könnte, ein konformes Produkt zu finden.

Fünftens, Berücksichtigung in Verträgen.
Die Zusicherung der Konformität, die Handhabung bei Erlöschen des Labels, die Lieferkontinuität und die Erklärung zur Sicherheit der Lieferkette müssen in die EPC-, Kauf-, O&M- und Finanzierungsverträge aufgenommen werden.

Zusammenfassung

Mit der Überarbeitung der Netzanschlussrichtlinien im Jahr 2027 wird JC-STAR★1 zur de facto Eintrittskarte für den Netzanschluss.
Dies bedeutet jedoch nicht einfach, dass „ausländische Wechselrichter nicht mehr verwendet werden können“.

Da die Anforderung sich auf das Vorhandensein eines Konformitätslabels für steuerbare Geräte bezieht, die IP-Kommunikation verwenden, gehen wir davon aus, dass Wege bestehen bleiben, um ausländische Hardware legal weiter zu nutzen, indem wir sie unter einer inländischen OEM-Marke zertifizieren oder ausländische Hersteller sie unter eigenem Namen zertifizieren lassen.
Andererseits bergen die Trennung von Gateways und die Nicht-IP-Nutzung erhebliche Risiken in Bezug auf die Auslegung der Behörden sowie Wartung und Garantie und sollten nicht leichtfertig als „Schlupflöcher“ in der Regulierung behandelt werden.

Letztendlich sind die Überprüfung der Modellnummern in der Liste der konformen Produkte der IPA und die Vertragsgestaltung, die Konformität, das Erlöschen, die Lieferkontinuität und die Sicherheit berücksichtigt, entscheidend.

Die Entscheidung, weiterhin ausländische Produkte zu verwenden, ist durchaus möglich.

Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass wir jetzt mit der Vorbereitung beginnen sollten, die Geräteauswahl in die Vertrags- und Kapitalpolitik zu integrieren, rückwärtsgerechnet ab dem Zeitpunkt des „Vertragsantrags“, dem Beginn des Systems.

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